In Österreich kann man sich seit dem 1.1.2009 für eine Arbeitslosenversicherung für Selbständige entscheiden. Diese Variante kann auch für jene interessant sein, die vorher noch nicht selbstständig waren. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Leute schon 5 Jahre Beschäftigung aufweisen können.
Im Moment ist es nur möglich, diese Art von Versicherung für 5 Jahre abzuschließen. Wer es aber schlau anstellt, macht sich alle Optionen auf Arbeitslosenversicherung bereits bei der Gründung der Firma möglich und hält sich somit alles offen. Allerdings ist man dadurch ganze 8 Jahre daran gebunden. Das heißt also, dass man sich im Nachhinein wieder 8 Jahre gedulden muss, wenn man sich dazu entschließen sollte, diese Variante zu optionieren. Entscheidet man sich als Selbstständiger für eine Arbeitslosenversicherung, so hat man die Wahl zwischen drei unterschiedlichen, fixen Beitragsgrundlagen – der Satz beträgt 6 Prozent. Natürlich bekommt man umso mehr Arbeitslosengeld, je mehr man einbezahlt.
Dem Sozialversicherungsgesetz in Österreich zu Folge muss sich jeder einer Pflichtversicherung unterziehen – so schreibt es der Gesetzgeber vor. Allerdings inkludiert die Sozialversicherung nicht den Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Das ist auch der Grund, warum der Gesetzgeber auch den selbständige Gewerbstätigen diese Möglichkeit vor kurzem eingeräumt hat. Voraussetzung dafür ist, dass man als arbeitslosenversicherungspflichtig ist. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung muss zudem auch nach dem 1.1.2009 abgeschlossen sein. Worauf man zusätzlich noch achten sollte, ist, dass man unbedingt die Gewerbeberechtigung zurücklegen oder stilllegen muss.
Ansprechpartner für Informationen und Antragstellungen in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung für Selbständige ist vor allem die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Hier wird man über die Optionen des „Opting-In“ aufgeklärt bzw. kann man Anträge abwickeln.
Bezugsdauer der Arbeitslosenversicherung
Wie lange man das Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen kann, hängt davon ab, wie lange man vorher versichert war bzw. Beträge dafür eingezahlt hat. Grundsätzlich wird für jeden 20 Wochen lang Arbeitslosengeld ausbezahlt. Hat der Bezugnehmer länger einbezahlt oder ist er schon älter als 50 Jahre, so verlängert sich auch die Dauer der Bezugsansprüche auf Arbeitslosengeld dem entsprechend. Dies unterscheidet sich allerdings stark von den selbständig Erwerbstätigen. Das bedeutet, dass selbständig Erwerbstätige sehr viel weniger Arbeitslosengeld bzw. eine kürzere Zeitspanne der Auszahlungen zu erwarten haben!