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Die Arbeitsrechtsschutzversicherung zählt zu den individuell abschließbaren Versicherung, wozu sich jeder frei entscheiden kann. Ziel einer Arbeitsrechtsschutzversicherung ist es, das Risiko für sehr hohe Kosten im Falle eines Rechtsstreits zu senken. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung kann sowohl von einem Privaten als auch von einem Unternehmen abgeschlossen werden.

Allerdings gilt die Arbeitsrechtsschutzversicherung nicht für alle Sparten, weil sie speziell ausgerichtet ist. Hat man also einen Streitfall im Arbeits- oder Dienstbereich, den man vor Gericht austragen will oder muss, so lohnt sich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung in jedem Fall. Diese kann man beispielsweise bei der Kündigung oder auch bei einem falschen Arbeitszeugnis sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber in Anspruch nehmen. Auch wenn das Gehalt bzw. der Lohn nicht bezahlt wird, kann man sich mit der Arbeitsrechtsschutzversicherung weiterhelfen.

Was deckt die  Arbeitsrechtsschutzversicherung alles ab?
Was die Summe der Deckung betrifft, so ist diese individuell verschieden. Es kommt natürlich darauf an, wie hoch die Prämien sind, die man einbezahlt. Allerdings ist es im Normalfall so, dass ein Gesamtwert von ca. einer viertel Million Euro abgedeckt wird. Dabei werden 2 Instanzen einkalkuliert.

Schließt man also eine Arbeitsrechtsschutzversicherung ab, so deckt diese natürlich erst einmal die Kosten des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwälte. Da die Anwaltsgebühren wie allgemein bekannt ist, nicht günstig ausfallen, erspart man sich hierbei schon einmal einen großen Teil der anfallenden Kosten – denn ohne Anwalt geht gar nichts. Die Arbeitsrechtsschutzversicherung inkludiert auch die Erstattung der Kosten für Zeugen und Sachverständige sowie natürlich die Gerichtskosten. Muss man auch die Aufwände für den Gegner bei Gericht übernehmen, so kann man sich auch in diesem Fall auf die Deckung der Versicherung verlassen. Damit der Versicherungsnehmer vor eventuellen Strafen im Vollzug geschützt ist, wird eine Absicherung bis zu einer Kautionssumme von Euro 50.000 gewährleistet. Wird man aber in Form von einer Geldstrafe oder von Bußgeldern bestraft, so muss man diese hingegen aus der eigenen Tasche bezahlen. Schließt man so eine Versicherung ab, so gilt diese nicht nur für Österreich, sondern europaweit und darüber hinaus auch an die meisten angrenzenden Länder.

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