Feed on
Posts
Comments

Immer mehr Kredite in Deutschland werden mit so genannten Restschuldversicherungen kombiniert. Die Policen versprechen den Schutz der Hinterbliebenen im Fall der Fälle sowie den Erhalt der persönlichen Bonität im Fall unvorhergesehener Ereignisse.

Die meisten Restschuldversicherungen bestehen aus drei Komponenten. Die erste ist die Kreditlebensversicherung. Diese zahlt die offene Restschuld, wenn der Kreditnehmer verstirbt. Der Abschluss einer solchen Police macht Sinn, wenn Angehörige zu versorgen sind und diese durch den offenen Kredit in Bedrängnis geraten könnten.

Wer über eine Kreditlebensversicherung nachdenkt, sollte zunächst prüfen, ob nicht möglicherweise ein ausreichender Schutz durch eine herkömmliche Risikolebensversicherung bereits besteht. Sofern deren Todesfallleistung ausreichend hoch bemessen ist, können die Hinterbliebenen im Fall der Fälle den Kredit zurückzahlen.

Die zweite Komponente der Restschuldversicherung betrifft das Risiko des Verlustes der eigenen Arbeitskraft und den damit einhergehenden Ausfall des Einkommens. Kann aufgrund von Krankheit kein Beruf mehr ausgeübt werden, zahlt die Versicherung. Hier ist allerdings ein Blick ins Kleingedruckte erforderlich: Idealerweise fällt die Karenzzeit der Versicherung nicht länger aus als 6 Monate – solange erhalten Arbeitnehmer Geld vom Arbeitgeber bzw. der Krankenkasse.

Die Details der Versicherungsbedingungen sind auch beim Schutz gegen Arbeitslosigkeit wichtig. Die Restschuldversicherung übernimmt die Kreditraten, solange kein Arbeitsverhältnis gefunden wird. Das gilt jedoch nur für unverschuldete Arbeitslosigkeit, der eine Meldung beim Arbeitsamt folgt. Zudem müssen Kreditnehmer in der Regel eine Karenzzeit von drei Monaten überstehen können, bis die Versicherung zahlt.

Ein Problem bei vielen Restschuldversicherungen ist, dass die verschiedenen Komponenten nicht einzeln abgeschlossen werden können. Wird das Gesamtpaket erworben, fallen nicht unerhebliche Kosten an, die Banken nicht im Effektivzins angeben müssen. Kreditnehmer sollten deshalb abwägen, ob sich der Versicherungsschutz lohnt. Wichtig ist in diesem Fall auch die Kündigungsfrist der Versicherung: Bei günstigen Verträgen können Versicherungsnehmer monatlich aussteigen.

Eine Verpflichtung zum Abschluss gibt es in keinem Fall. Banken dürfen die Versicherung auch nicht zur Bedingung für die Zustimmung zum Kredit machen. Wer keine Versicherung will sollte beim Online-Antrag darauf achten, dass das entsprechende Eingabefeld deaktiviert ist. Bei den Antragsformularen vieler Banken ist der Abschluss der Versicherung standardmäßig vorgesehen.

Weitere Informationen zum Thema “Wann zahlt die Restschuldversicherung” auf www.creditolo.de/aktuell

Leave a Reply