Anfang des Jahres 2002 war es soweit: Der Staat hatte erkannt, dass die gesetzliche Rente bald nicht mehr ausreichen würde, einem Rentner die Existenz zu sichern und schickte eine ergänzende Vorsorge auf den Weg, die eine Reihe von staatlichen Förderungen enthielt. Das Zauberwort der ergänzenden privaten Vorsorge war die Riester-Rente. Benannt nach dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Riester, der zu dieser Zeit das Amt innehatte.
Der Hintergedanke der Riester-Rente ist es, allen, die später einmal aus dem Topf der gesetzlichen Rente versorgt werden, eine Ergänzung zu ihrer Rente zu geben, da bereits seit einigen Jahren bekannt ist, dass die gesetzliche Rente bald nicht mehr zur Versorgung aller Rentner in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen wird.
Eine Riester steht jedem offen, der ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hat. Daneben sind Beamte, Arbeitslose, Minijobber, Zivildienstleistende, Studenten und Wehrdienstleistende riesterberechtigt. Ferner können Menschen einen Riester-Vertrag abschließen, die nicht zur oben genannten Personengruppe gehören, allerdings mit einem Angehörigen dieser Personengruppe verheiratet sind.
Damit eine Versicherung als Riester-Rente gilt, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Während des Ansparens müssen eigene Beiträge geleistet werden. Diese werden ermittelt, in dem die Zulagen von den regulären Beiträgen abgezogen werden. Der Mindestbeitrag in einer Riester-Rente sind 5 Euro. Diese zahlen zum Beispiel Minijobber und Arbeitslose. Das im Riester-Vertrag angesparte Kapital kann nicht gepfändet werden. Die Übertragung auf einen anderen Anbieter muss möglich sein. Der Anleger muss die Möglichkeit erhalten, für die Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum Kapital entnehmen zu können. Leistungen aus dem Vertrag dürfen nicht vor dem 60. Lebensjahr oder dem Beginn der Auszahlung der Altersrente ausgezahlt werden. Die Auszahlung darf nicht auf einmal erfolgen, sondern muss als monatliche Rentenleistung gezahlt werden. Treffen alle diese Merkmale zu, dann handelt es sich um einen zertifizierten Vertrag. Im Allgemeinen muss sich aber der Versicherungsnehmer darum nicht kümmern.