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Das Versicherungsunternehmen bzw. der Versicherer erhebt dann einen Risikozuschlag vom Prämienzahler, wenn angenommen wird, dass das Risiko auf erhebliche Erhöhung der zu erbringenden Leistungen besteht. Beispielsweise kann dies bei einer Krankenversicherung der Fall sein.

Betrachtet man eine Krankenversicherung näher fällt auf, dass diese Risikozuschläge festlegt, weil der Versicherte zum Beispiel vermehrt Krankheiten aufweist, welche die Wahrscheinlichkeit der Sterberate erhöhen. Auch ein extremer Lebenswandel – wie der, den zum Beispiel Extremsportler führen – wird beim Risikozuschlag berücksichtigt. Entweder wird der Zuschlag anschließend über die gesamte restliche Vertragsdauer aufgeteilt oder er gilt für bestimmte Zeitspannen. Erfolgt eine erneute Prüfung und hat sich der Lebenswandel maßgeblich verändert, so fällt auch der Risikozuschlag weg oder wird verringert. Dies gilt natürlich auch für die Gesundung nach schwerer Krankheit.

Grundsätzlich ist jede Versicherung daran interessiert, Geld zu machen und die gewünschten Umsätze zu erzielen. Die Zahlung von Risikozuschlägen ist dabei nur eine Möglichkeit, sich variabel an die Gegebenheiten der Kunden anzupassen. Und da Versicherungen nun einmal wahre Meister großer Wahrscheinlichkeitsrechnungen und Kalkulationen sind, haben sie auch genauso großes Talent im Analysieren der Versicherungsnehmer. Schießt man also eine Versicherung ab, so beginnt der Versicherungsvertreter erst einmal viele verschiedene Fragen zu stellen. Dies dient dazu, das Risiko einzuschätzen. Für die Versicherung ist jener Faktor interessant, der besagt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Versicherung für die Leistungen aufkommen muss. So ist es verständlich, dass jene Menschen, die in erdbebengefährdeten Gebieten höhere Beiträge gegen Hausschäden durch Erdbeben zahlen müssen als jene, die in relative sicheren Gebieten leben. Verdient man seinen Lebensunterhalt als Spitzensportler, so ist die Gefahr einer Verletzung größer als beim Durchschnittsmenschen.

Da Krankheitskosten in Form hoher Arztrechnungen oder Medikamentenbeiträgen bekanntlich sehr hoch sind, ist dies ein wichtiger Punkt beim Einschätzen der Beiträge und auch der Risikozuschläge. Es ist also nicht selten der Fall, dass ein Versicherungsunternehmen ärztliche Daten und Unterlagen einfordert, bevor der finale Abschluss der Versicherung erfolgt. Es ist allerdings immer wieder eine Streitfrage, ob sich ein erhöhter Cholesterinwert wirklich in großem Maße auf die Beiträge niederzuschlagen hat oder nicht. Allerdings hat jeder die Wahl, wo er sich versichern lässt, sofern es sich um eine freiwillige, nicht gesetzliche Versicherung handelt.

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